Das Allgäu mit Abstand genießen!
Unser Vorteil: Weitläufigkeit! Alle vier Häuser verfügen über großzügige Räumlichkeiten und weitläufige Außenbereiche! So kommt man sich nicht zu nahe und die Einhaltung des Mindestabstands stellt kein Problem dar!
Trotzdem gelten die allgemeinen Hygieneverordnungen:
Freizeitprogramm und Corona:
Wir führen unsere Freizeitprogramme im Außenbereich durch! Die Vorsichtsmaßnahmen sind der jeweiligen Aktivität angepasst. Unsere Mitarbeiter tragen dabei grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz. Wir bitten auch unsere Gäste entsprechende Masken mitzuführen, die bei Bedarf zum Einsatz kommen.
Folgende Personen müssen wir von einem Aufenthalt in unseren Häusern und von der Teilnahme an unseren Aktivitäten ausschließen:
Trotzdem gelten die allgemeinen Hygieneverordnungen:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei betreten des Hauses und in Gemeinschaftsbereichen – in allen Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten (ausgenommen am Tisch im Speiseraum).
- Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m in allen Gemeinschaftsbereichen wie Speiseräumen und Küche, sanitäre Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich.
- Auch bei unseren Bustransfers ist die Einhaltung des Mindestabstands gewährleistet
- Richtiges und gründliches Händewaschen und Händedesinfizieren. Händedesinfektionsmittel steht ausreichend zur Verfügung.
- Unsere Räumlichkeiten werden nach Vorschrift gereinigt und desinfiziert (Dies wurde auch in Vor-Corona-Zeiten bereits immer von uns vorgenommen).
- Regelmäßiges Lüften. Bei unserer frischen, klaren Bergluft das reinste Vergnügen!
- Einhaltung der aktuellen Nies- und Hustenettikete (in die Armbeuge husten oder niesen).
- Das gemeinsame Sitzen an einem Tisch ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m ist maximal 10 Personen gestattet.
- Die Bezahlung erfolgt bargeldlos
Freizeitprogramm und Corona:
Wir führen unsere Freizeitprogramme im Außenbereich durch! Die Vorsichtsmaßnahmen sind der jeweiligen Aktivität angepasst. Unsere Mitarbeiter tragen dabei grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz. Wir bitten auch unsere Gäste entsprechende Masken mitzuführen, die bei Bedarf zum Einsatz kommen.
Folgende Personen müssen wir von einem Aufenthalt in unseren Häusern und von der Teilnahme an unseren Aktivitäten ausschließen:
- Personen, die mit COVID-19 infiziert sind
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten
- Personen, bei denen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder Fieber vorliegen.
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
- Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie müssen so rasch wie möglich den Aufenthalt beenden.