Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss eines Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich bestätigt werden. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies in der Anmeldung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Sicherheitshinweis für unsere Outdoor-Abenteuer und Tagesprogramme
Unsere Teilnehmer sind sich darüber bewusst, dass sie an einer Veranstaltung mit sportlichen Anforderungen in der Natur teilnehmen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen besteht bei Outdoor-Veranstaltungen ein Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch noch so umsichtige Betreuung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko tragen Sie als Teilnehmer selbst. Ein Restrisiko ist, wie bei jeder Sportart, auch bei unseren Aktivitäten nicht auszuschließen.
3. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
4. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist mit Ausnahme von Körperschäden insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises pro Person beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Unsere Haftung ist auch dann insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Für alle Schadenseratzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden bis € 10 000 € pro Teilnehmer und Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen, wenn diese in der Veranstaltungsbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung als solche gekennzeichnet wurden oder offensichtlich sind.
5. Sonstiges, besondere Risiken
Die angebotenen erlebnispädagogisch orientierten Unternehmungen und sonstige Leistungen haben Abenteuer-, Sport- oder/und Erlebnischarakter. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme auf eigenen Gefahr. Dies gilt insbesondere auch für Risiken, die vom Unternehmer (Kleiter GmbH) nicht vorhersehbar sind (wie z.B. Naturkatastrophen oder höhere Gewalt). Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen. Unberührt bleibt die Verpflichtung, die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung und die Fähigkeit, zumindest durchschnittlich gut schwimmen zu können. Der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter aktiv auf evtl. gesundheitliche Einschränkungen seiner selbst oder seiner Gruppenteilnehmer hinzuweisen. Zur Sicherheit der Teilnehmer entscheidet der Veranstaltungsleiter über die spezielle Veranstaltungsteilnahme und über witterungsbedingt notwendig werdende Programmänderungen. Während der Dauer der Veranstaltung sind – zur Sicherheit des Teilnehmers selbst und der Sicherheit der übrigen Teilnehmer – den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach, ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Gleiches gilt bei einem alkoholisierten Teilnehmer (0,0 Promille-Grenze!)
6. Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich vorstehender Vereinbarungen.
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich bestätigt werden. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies in der Anmeldung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Sicherheitshinweis für unsere Outdoor-Abenteuer und Tagesprogramme
Unsere Teilnehmer sind sich darüber bewusst, dass sie an einer Veranstaltung mit sportlichen Anforderungen in der Natur teilnehmen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen besteht bei Outdoor-Veranstaltungen ein Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch noch so umsichtige Betreuung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko tragen Sie als Teilnehmer selbst. Ein Restrisiko ist, wie bei jeder Sportart, auch bei unseren Aktivitäten nicht auszuschließen.
3. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Veranstaltung so durchzuführen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
4. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist mit Ausnahme von Körperschäden insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises pro Person beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Unsere Haftung ist auch dann insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Für alle Schadenseratzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden bis € 10 000 € pro Teilnehmer und Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen, wenn diese in der Veranstaltungsbeschreibung oder in der Buchungsbestätigung als solche gekennzeichnet wurden oder offensichtlich sind.
5. Sonstiges, besondere Risiken
Die angebotenen erlebnispädagogisch orientierten Unternehmungen und sonstige Leistungen haben Abenteuer-, Sport- oder/und Erlebnischarakter. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme auf eigenen Gefahr. Dies gilt insbesondere auch für Risiken, die vom Unternehmer (Kleiter GmbH) nicht vorhersehbar sind (wie z.B. Naturkatastrophen oder höhere Gewalt). Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen. Unberührt bleibt die Verpflichtung, die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung und die Fähigkeit, zumindest durchschnittlich gut schwimmen zu können. Der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter aktiv auf evtl. gesundheitliche Einschränkungen seiner selbst oder seiner Gruppenteilnehmer hinzuweisen. Zur Sicherheit der Teilnehmer entscheidet der Veranstaltungsleiter über die spezielle Veranstaltungsteilnahme und über witterungsbedingt notwendig werdende Programmänderungen. Während der Dauer der Veranstaltung sind – zur Sicherheit des Teilnehmers selbst und der Sicherheit der übrigen Teilnehmer – den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen nicht nach, ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Gleiches gilt bei einem alkoholisierten Teilnehmer (0,0 Promille-Grenze!)
6. Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich vorstehender Vereinbarungen.
7. Stornobedingungen
a) für Schulklassen
Da eine lange Planung für Schulklassenaufenthalte notwendig ist und ein Absagen des Aufenthaltes meist zu spät ist, um eine neue Schulklasse zu finden, sind 70 % des Gesamtbetrages für Unterkunft und die gebuchten Programme zu leisten.
b) für alle anderen Gruppen ausgenommen Ferienfreizeiten gilt
ab Buchung 30 %
bis 2 Monate vor Anreise 80 %
bis 1 Monat vor Anreise 100 %
c) Für Ferienfreizeiten (Kirche, Pfadfinder usw.) gilt
ab Buchung 30 %
bis 6 Monate vor Anreise 50 %
ab 3 Monate vor Anreise 80 %
ab 1 Monat vor Anreise 100 %
d) Für Kleingruppen und Einzelzimmer
ab 3 Tage vor Anreise 75 %
a) für Schulklassen
Da eine lange Planung für Schulklassenaufenthalte notwendig ist und ein Absagen des Aufenthaltes meist zu spät ist, um eine neue Schulklasse zu finden, sind 70 % des Gesamtbetrages für Unterkunft und die gebuchten Programme zu leisten.
b) für alle anderen Gruppen ausgenommen Ferienfreizeiten gilt
ab Buchung 30 %
bis 2 Monate vor Anreise 80 %
bis 1 Monat vor Anreise 100 %
c) Für Ferienfreizeiten (Kirche, Pfadfinder usw.) gilt
ab Buchung 30 %
bis 6 Monate vor Anreise 50 %
ab 3 Monate vor Anreise 80 %
ab 1 Monat vor Anreise 100 %
d) Für Kleingruppen und Einzelzimmer
ab 3 Tage vor Anreise 75 %